Barrierefreiheit wird Pflicht – Was Unternehmen ab 2025 wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und das hat es in sich: Ab dann sind viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Was bisher hauptsächlich für Behörden galt, betrifft nun auch private Anbieter. Wer sich noch nicht damit beschäftigt hat, sollte spätestens jetzt aktiv werden!

Für wen gilt die neue Pflicht zur Barrierefreiheit?

Kurz gesagt: Für alle, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Konkret betroffen sind unter anderem:

  • Online-Shops
  • Banken & Versicherungen
  • Streaming- und E-Book-Plattformen
  • Telekommunikationsdienste
  • Software mit Endnutzer-Interaktion
  • E-Ticket-Systeme, Fahrkarten- & Geldautomaten

Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – sowie für rein private, nicht kommerzielle Webseiten.

Wer sollte barrierefrei umgestalten?

Eigentlich hat jeder, der online präsent ist, den Auftrag, seine „Tür“ weit offen zu gestalten. Denn je einladender deine Internetseite wirkt, desto mehr Menschen finden problemlos hinein. Barrieren helfen niemandem – im Gegenteil, sie schließen wertvolle Kontakte aus. Mach den Unterschied und setze ein klares Zeichen: Sei ein Vorbild in Sachen Zugänglichkeit!

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit heißt nicht nur, eine größere Schrift einzustellen oder Farben anzupassen – sondern ein durchdachtes, für alle zugängliches digitales Angebot. Die Grundlage bilden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) sowie der European Accessibility Act (EAA). Umgesetzt werden müssen unter anderem:

  • Texte in klarer, verständlicher Sprache
  • Alternativtexte für Bilder und Medien
  • Durchdachte Seitenstruktur mit HTML-Standards
  • Bedienbarkeit per Tastatur (ohne Maus)
  • Screenreader-Kompatibilität
  • Gute Kontraste und Farbwahrnehmbarkeit
  • Zugängliche Formulare und Buttons
  • Untertitel und Audiodeskription für Videos

Warum es sich lohnt, jetzt aktiv zu werden

Das Gesetz sieht keine Übergangsfrist vor – das heißt: Wer bis Juni 2025 nicht barrierefrei aufgestellt ist, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und den Ausschluss potenzieller Kund:innen. Dabei ist digitale Barrierefreiheit nicht nur Pflicht, sondern auch eine echte Chance: Sie verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und stärkt die Position eures Unternehmens – gerade im Wettbewerb.

Wir unterstützen euch gern!

Klingt kompliziert? Wir machen’s ganz einfach. Es gibt bereits gute Plugins, die eine Menge erledigen und fix installiert sind. Wir helfen dir weiter! Mit unserem Know-how in Webdesign und Barrierefreiheit machen wir deine Webseite fit für 2025 – technisch, gestalterisch und rechtssicher.

Schreib uns gern – und mach deine Seite barrierefrei für alle!

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